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Förderung
Die Erträge des Siftungsvermögens dienen dem Stiftungszweck. Daraus erfolgt die
Förderung nach den vom Kuratorium am 26. November 1998 beschlossenen
Förderrichtlinien. Mit der Zuwendung muß eine Förderung des Breitensports,
begabter Nachwuchssportler und -sportlerinnen verbunden sein. Eine Förderung
des Spitzensports, in welcher Form auch immer, ist ausgeschlossen.
Baumaßnahmen und Anschaffungen von Sportgeräten werden grundsätzlich nicht gefördert.
Förderbereiche
| 1. |
Jugendförderung
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| a) |
Vorbildliche Projekte der Vereins- und Verbandsjugendarbeit;
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| b) |
Zuschüsse für Initiativen im Sinne einer ‚sozialen Offensive des Sports';
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| c) |
Anerkennende Unterstützung langjähriger ehrenamtlicher Mitarbeit als Übungsleiter, Jugendleiter;
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| d) |
Im Einzelfall Unterstützung bei der Schul- bzw. Berufsausbildung von
Jugendlichen, die aufgrund ihrer sportlichen Betätigung Nachteile hinnehmen müssen;
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| e) |
Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Verein.
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| 2. |
Beteiligung an Aktivitäten und Veranstaltungen im Sinne des "Sports für Alle".
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| 3. |
Durchführung von Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen,
die den Sport bewegen (Vorträge, Podiumsdiskussionen udgl.).
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| 4. |
Durchführung von Veranstaltungen, die das Zusammengehörigkeitsgefühl
der "Sportfamilie" im Sportbund Remscheid fördern, wie z.B. Sportlertreff,
Zusammenkunft von Altsportlern. |
Verfahren
| 1. |
Förderanträge sind schriftlich und mit Begründung an den Vorstand zu richten.
Jeder Antrag hat insbesondere das Finanzierungsvolumen und die
Finanzierungsüberlegungen selbst zu enthalten.
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| 2. |
In sog. Sozialfällen ist Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrags eine
vollständige Auskunft über die persönlichen Verhältnisse und die besonderen Umstände.
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| 3. |
Alle Zuwendungsempfänger haben innerhalb von sechs Monaten nach Eingang
des Förderbetrages einen Verwendungsnachweis vorzulegen.
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Der Förderantrag ist an den Vorstand der Remscheider Sportstiftung,
Daniel-Schürmann-Str. 39, 42853 Remscheid, zu richten. |
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